Die Kostenfeststellung dient nicht nur dazu tatsächliche Kosten zu dokumentieren und deren Abweichungen gegenüber der vorangegangenen Baukostenplanungsstufen zu ermitteln, sondern sie ist auch die Berechnungsgrundlage für Honorarberechnungen nach HOAI.
Die Kostenfeststellung – wichtiger Teil der Kostenplanung
Die Kostenfeststellung ist Teil der Baukostenplanung. Das sind alle notwendigen Schritte zur Ermittlung und Überprüfung der Baukosten. Sie sind den einzelnen Projektphasen (Leistungsphasen) in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), z. B. beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume, als Grundleistungen zugeordnet. Die Kostenfeststellung ist laut HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ (LPH 8 HOAI).

Abgleich und Fortscheibung während der Baumaßnahme ermöglicht Kostenprognose
Da die tatsächlich entstandenen Kosten erst mit der Abrechnung sämtlicher Leistungsbereiche feststehen, ist auch während der Ausführung eine Fortschreibung notwendig. Es ist ein ständiger Abgleich zwischen dem Kostenanschlag und den bisher entstandenen Kosten durchzuführen. Das Ergebnis dieses Abgleichs ist eine Prognose auf das Ergebnis der Kostenfeststellung.
Mit der Kostenfeststellung werden die tatsächlich entstandenen Kosten eines Bauvorhabens sowie nachgewiesen. Diese Kosten werden durch Abrechnungsbelege (Rechnungen), Planunterlagen (Aufmaßzeichnungen) und auch schriftliche Erläuterungen dokumentiert.
Abgesehen von Berechnungs- oder Auslassungsfehlern kann bzw. darf die Kostenfeststellung keine Ungenauigkeiten haben. Als Voraussetzung für Vergleiche und Dokumentationen ermöglicht sie das Bilden von Erfahrungs- oder Kostenkennwerten.
Kostenplanungsstufen im Überblick
Leistungsphase HOAI | Kostenermittlungsstufe | Gliederungstiefe |
LPH 1 | Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung1. Ebene nach DIN 276 | 1. Ebene nach DIN 276 |
LPH 2 | Kostenschätzung für die Vorplanung | 2. Ebene nach DIN 276 |
LPH 3 | Kostenberechnung für die Entwurfsplanung | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 4 | Genehmigungsplanung | |
LPH 5 | Kostenvoranschlag für Ausführungsplanung bzw. Vorbereitung der Vergabe | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 6 | ||
LPH 7 | Kostenanschlag für die Mitwirkung bei der Vergabe | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 8 | Kostenfeststellung in der Objektüberwachung | 3. Ebene nach DIN 276 |
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