Kostenfeststellung nach DIN 276 und HOAI 2021

Die Kostenfeststellung dient nicht nur dazu tatsächliche Kosten zu dokumentieren und deren Abweichungen gegenüber der vorangegangenen Baukostenplanungsstufen zu ermitteln, sondern sie ist auch die Berechnungsgrundlage für Honorarberechnungen nach HOAI.

Die Kostenfeststellung – wichtiger Teil der Kostenplanung

Die Kostenfeststellung ist Teil der Baukostenplanung. Das sind alle notwendigen Schritte zur Ermittlung und Überprüfung der Baukosten. Sie sind den einzelnen Projektphasen (Leistungsphasen) in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), z. B. beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume, als Grundleistungen zugeordnet. Die Kostenfeststellung ist laut HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“  (LPH 8 HOAI).

Bauingenieur sichtet Rechnungen für die Kostenfeststellung
Für die Kostenfeststellung müssen durch Abrechnungsbelege und weitere Unterlagen die tatsächlich entstandenen Kosten dokumentiert werden. (Foto: © istock.com/Izabela Habur)

Abgleich und Fortscheibung während der Baumaßnahme ermöglicht Kostenprognose

Da die tatsächlich entstandenen Kosten erst mit der Abrechnung sämtlicher Leistungsbereiche feststehen, ist auch während der Ausführung eine Fortschreibung notwendig. Es ist ein ständiger Abgleich zwischen dem Kostenanschlag und den bisher entstandenen Kosten durchzuführen. Das Ergebnis dieses Abgleichs ist eine Prognose auf das Ergebnis der Kostenfeststellung.

Mit der Kostenfeststellung werden die tatsächlich entstandenen Kosten eines Bauvorhabens sowie nachgewiesen. Diese Kosten werden durch Abrechnungsbelege (Rechnungen), Planunterlagen (Aufmaßzeichnungen) und auch schriftliche Erläuterungen dokumentiert.

Abgesehen von Berechnungs- oder Auslassungsfehlern kann bzw. darf die Kostenfeststellung keine Ungenauigkeiten haben. Als Voraussetzung für Vergleiche und Dokumentationen ermöglicht sie das Bilden von Erfahrungs- oder Kostenkennwerten.

Kostenplanungsstufen im Überblick

Leistungsphase HOAI Kostenermittlungsstufe Gliederungstiefe
LPH 1 Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung1. Ebene nach DIN 276 1. Ebene nach DIN 276
LPH 2 Kostenschätzung für die Vorplanung 2. Ebene nach DIN 276
LPH 3 Kostenberechnung für die Entwurfsplanung 3. Ebene nach DIN 276
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Kostenvoranschlag für Ausführungsplanung bzw. Vorbereitung der Vergabe 3. Ebene nach DIN 276
LPH 6
LPH 7 Kostenanschlag für die Mitwirkung bei der Vergabe 3. Ebene nach DIN 276
LPH 8 Kostenfeststellung in der Objektüberwachung 3. Ebene nach DIN 276


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