Welche Bestandteile gehören unbedingt in die Unterlagen für eine vollständige Ausschreibung? Welche sollten möglichst dabei sein? Hier erfahren Sie es!
Die Mindest-Bestandteile einer Ausschreibung nach VOB/A sind:
- Veröffentlichung (bei öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A)
- Allgemeine Baubeschreibung (freier Text des Auslobers)
- Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB = VOB/B)
- Allgemeine technische Vorbemerkungen (ATV = VOB/C)
- Leistungsbeschreibung (freier Text des Auslobers)
Als sinnvoll haben sich in der Praxis Ausschreibungen erwiesen, die darüber hinaus weitere Bestandteile enthielten.
Folgende Bestandteile einer Ausschreibung sind empfehlenswert:
- Anschreiben als Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB = auftraggeberbezogene Regeln)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB = projektbezogene Festlegungen)
- Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
- Die zitierten oder zugrundegelegten weiterführenden Unterlagen
- Pläne
- Gutachten
- Berechnungen
- Formular Bieter- Selbstauskunft
- Ggf. weitere Formulare des AG (Muster Bürgschaftsurkunde etc.)
Autor: Uwe Morell