Die allgemeine Baubeschreibung

Eine Allgemeine Baubeschreibung ist bei der Ausschreibung nach VOB/A anzufertigen. Diese allgemeine Baubeschreibung dient dazu, dem Anbietenden, der in Regel ja keinerlei Kenntnis von der durchzuführenden Baumaßnahme und deren Umfeld besitzt, einen ersten Überblick über die gesamte Baumaßnahme zu verschaffen.

Weiterhin kann die Baubeschreibung dazu genutzt werden, dem Bieter auch den Auftraggeber und etwaige Besonderheiten der Bauausführung vorzustellen. Aus diesen Informationen erhält der Anbieter ein Überblick und ein (Kosten-)Gefühl für die äußerst wichtigen Randbedingungen eines Bauvorhabens, die in der Regel an keiner anderen Stelle im Leistungsverzeichnis beschrieben werden und kann sich nach Vorlage einer Baubeschreibung in den Ausschreibungsunterlagen nicht mehr darauf berufen, dass er bestimmte Informationen nicht besessen habe und deswegen zu Mehrforderungen berechtigt sei.

Tipp: Allgemeine BaubeschreibungWenn die Allgemeine Baubeschreibung mit Anfertigung des ersten Leistungsverzeichnisses aufgestellt wird, kann sie anschließend für alle weiteren Gewerke verwendet werden.

Der Vorteil für den Ausschreibenden: Solange er noch den globalen Überblick über die Randbedingungen der Bauausführung hat und sich noch nicht im Klein-Klein der einzelnen Leistungspositionen verloren hat, wird er alle wichtigen Themen erfassen und braucht diese hinterher nicht bei jedem Gewerk und in jeder einzelnen Leistungsposition immer wieder aufs Neue zu bedenken.

LV-Texte fürs leistungsverzeichnis

Wichtige Angaben in der allgemeinen Baubeschreibung

Folgende Angaben bieten sich zur detaillierten Darstellung in der allgemeinen Baubeschreibung enthalten an:

Inhalt der Baubeschreibung

  1. Globale Angaben Art und Ziel des Bauvorhabens
    • Definition der Wertigkeit (kostensparend, hochwertig, luxuriös…) der Baumaßnahme
    • Angaben zum Auftraggeber/ Bauherrn (evtl. mit Solvenznachweis)
    • Angaben zu den Planern
  2. Das Baugrundstück
    • Anschrift und Lage des Baugrundstücks
    • Besonderheiten in der Erreichbarkeit und für die Baustellenlogistik (z.B. Fußgängerzone, fehlende Baustraße, nicht mit LKW erreichbar, beschränkte Brückenlasten oder Durchfahrthöhen, erforderliche Umwege, mangelnde Lagerflächen, fehlende Aufstellmöglichkeiten für Krane o.ä.)
    • Angaben zur Nachbarbebauung (bei Baulücken) und sofern zutreffend, zum Bestandsgebäude
    • Ortsabhängige Besonderheiten Arbeitsausführung (frühester Arbeitsbeginn, Mittagsruhe, spätestmöglicher Feierabend, Angaben zu vibrierenden Arbeiten, Lärmschutzerfordernis
  3. Zur Arbeitsausführung
    • Besonderheiten in der Arbeitsausführung, (z.B. Denkmalschutz, besondere Gewerkeschnittstellen, ungewöhnliche Bestandskonstruktionen, die Einfluss auf die Arbeitsausführung haben)
    • Vorhandenes, mitzubenutzendes Gerät (Baukran, WC- Anlage, Baustrom etc; Mannschaftsräume, Materiallager..)
    • Baustelleneinrichtung (vorhandene Fläche für Mannschafts- und Materiallager, ggf. Umbau des Lagers nach Baufortschritt)
    • Zutrittskontrolle, Sperrzeiten auf der Baustelle…
    • Provisorien für Logistik, Bauzustände, temporären Brand- oder Wetterschutz, Winterbau…

Die allgemeine Baubeschreibung dient unter anderem auch dem LV- Ersteller dazu, sich gewerkebezogen nochmals die Besonderheiten des auszuschreibenden Bauvorhabens klar zu machen, die dann in die Positionstexte eingearbeitet werden müssen.

Darüber hinaus sollten Sie beim Verfassen der allgemeinen Baubeschreibung nicht auf die Möglichkeit verzichten, mit der Seriosität des Bauherren oder den Vorzügen der Baumaßnahme (Winterbaustelle…) zu werben, um möglichst günstige Angebotspreise zu erhalten.

Autor: Uwe Morell