Der Kostenanschlag bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Er steht somit zwischen Ausschreibung und Kostenfeststellung und kann eine gewisse Kostensicherheit für den Bauherren liefern.
Der Kostenanschlag – Teil der Kostenplanung
Kostenanschläge sind Teil der Baukostenplanung. Das sind alle notwendigen Schritte zur Ermittlung und Überprüfung der Baukosten. Sie sind den einzelnen Projektphasen (Leistungsphasen) in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), z. B. beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume, als Grundleistungen zugeordnet. Der Kostenanschlag ist laut HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.

Kostenanschlag mit Leistungsverzeichnissen als Basis
Ein Kostenanschlag dient dazu, die Baukosten möglichst exakt zu ermitteln. Mit angenommenen Baukosten arbeitet der Architekt daher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Viel mehr werden in der Praxis die Leistungsverzeichnisse als Basis herangezogen und die darin enthaltenenen Leistungspositionen und Angebotspreisen. Anders z. B. als beim bepreisten Leistungsverzeichnis im Rahmen der Leistungsphase 6, bei dem Preise aus Vergleichsobjekten zugrunde gelegt werden.
Nicht zu verwechseln ist diese Kostenermittlungsstufe mit dem Kostenvoranschlag. Für die Darstellung der Kosten im Kostenanschlag müssen diese nach DIN 276 bis zur 3. Ebene der Kostengliederung berechnet und zugeordnet werden.
Kostenplanungsstufen im Überblick
Leistungsphase HOAI | Kostenermittlungsstufe | Gliederungstiefe |
LPH 1 | Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung1. Ebene nach DIN 276 | 1. Ebene nach DIN 276 |
LPH 2 | Kostenschätzung für die Vorplanung | 2. Ebene nach DIN 276 |
LPH 3 | Kostenberechnung für die Entwurfsplanung | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 4 | Genehmigungsplanung | |
LPH 5 | Kostenvoranschlag für Ausführungsplanung bzw. Vorbereitung der Vergabe | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 6 | ||
LPH 7 | Kostenanschlag für die Mitwirkung bei der Vergabe | 3. Ebene nach DIN 276 |
LPH 8 | Kostenfeststellung in der Objektüberwachung | 3. Ebene nach DIN 276 |
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