Kostenanschlag nach DIN 276 und HOAI 2021

Der Kostenanschlag bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Er steht somit zwischen Ausschreibung und Kostenfeststellung und kann eine gewisse Kostensicherheit für den Bauherren liefern.

Der Kostenanschlag – Teil der Kostenplanung

Kostenanschläge sind Teil der Baukostenplanung. Das sind alle notwendigen Schritte zur Ermittlung und Überprüfung der Baukosten. Sie sind den einzelnen Projektphasen (Leistungsphasen) in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), z. B. beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume, als Grundleistungen zugeordnet. Der Kostenanschlag ist laut HOAI eine Grundleistung der Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“.

Planer beim Kostenanschlag vor Bauausführung
Planer beim Kostenanschlag vor Bauausführung

Kostenanschlag mit Leistungsverzeichnissen als Basis

Ein Kostenanschlag dient dazu, die Baukosten möglichst exakt zu ermitteln. Mit angenommenen Baukosten arbeitet der Architekt daher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Viel mehr werden in der Praxis die Leistungsverzeichnisse als Basis herangezogen und die darin enthaltenenen Leistungspositionen und Angebotspreisen. Anders z. B. als beim bepreisten Leistungsverzeichnis im Rahmen der Leistungsphase 6, bei dem Preise aus Vergleichsobjekten zugrunde gelegt werden.

Nicht zu verwechseln ist diese Kostenermittlungsstufe mit dem Kostenvoranschlag. Für die Darstellung der Kosten im Kostenanschlag müssen diese nach DIN 276 bis zur 3. Ebene der Kostengliederung berechnet und zugeordnet werden.

Kostenplanungsstufen im Überblick

Leistungsphase HOAI Kostenermittlungsstufe Gliederungstiefe
LPH 1 Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung1. Ebene nach DIN 276 1. Ebene nach DIN 276
LPH 2 Kostenschätzung für die Vorplanung 2. Ebene nach DIN 276
LPH 3 Kostenberechnung für die Entwurfsplanung 3. Ebene nach DIN 276
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Kostenvoranschlag für Ausführungsplanung bzw. Vorbereitung der Vergabe 3. Ebene nach DIN 276
LPH 6
LPH 7 Kostenanschlag für die Mitwirkung bei der Vergabe 3. Ebene nach DIN 276
LPH 8 Kostenfeststellung in der Objektüberwachung 3. Ebene nach DIN 276


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