Kostenschätzung in der Vorplanung (LP 2 HOAI)

Die Kostenschätzung ist Teil der LP 2 (Vorplanung) gemäß HOAI. Das Planungskonzept liefert die Eingangsdaten. Sie ist genauer als der Kostenrahmen und dient als Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob das Planungskonzept weiterverfolgt wird und in die Entwurfsphase übergehen soll.

Lesen Sie hier, welche Änderungen durch die neue DIN 276 (2018-12) auf Sie zukommen!

Gliederungstiefe der Kostenschätzung

Kostenschätzung mit Planungsunterlagen der Vorplanung
Kostenschätzung mit Planungsunterlagen der Vorplanung © kritchanut

Es gilt:

  • Die Mindestgliederungstiefe ist die zweite Ebene der Kostengliederung.
  • Eine Ausnahme ist die KG 200 Vorbereitende Maßnahmen. Die Ermittlung für diese Kostengruppen erfolgt in der Regel in der ersten Ebene der Kostengliederung.
  • Eine Kostenermittlung in der dritten Ebene der Kostengliederung ist eine Besondere Leistung und sollte gesondert vereinbart und honoriert werden.

Grundlagen der Kostenschätzung

Die Grundlagen entsprechend der DIN 276 (2018-12) sind:

  • Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen und zeichnerische Darstellungen,
  • Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen nach DIN 277-1,
  • erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen,
  • Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.

Liegen die Grundlagen vollständig vor, entscheidet der Bauherr, ob sie im Rahmen

  • der Grundleistungen (Gliederungsebene 2) oder
  • einer Besonderen Leistung mit entsprechend höherer Genauigkeit (Gliederungsebene 3)

erbracht wird.


Bei der Aufstellung im Rahmen der Grundleistung prüft der Planer die Vollständigkeit der Grundlagen und beschafft fehlende Informationen.

Hinweis: Die Beschreibung der Grundlagen für die Kostenschätzung in der DIN 276 ist sehr allgemein gehalten. Wie bei der Erstellung des Kostenrahmens helfen strukturierte Formblätter (Checklisten) dem Planer, systematisch und detailliert die Grundlagen zu sammeln und zu dokumentieren. Aus „Baukostenplanung kompakt“ steht Ihnen dazu kostenfrei eine Checkliste zur Verfügung, die Sie hier herunterladen können.

Download Checkliste Kostenschätzung

Kostenschätzung als Grundleistung

Die Kostenschätzung ist in § 34 der HOAI 2013 im Leistungsbild der LP 2 beschrieben und stellt somit eine Grundleistung des Architekten dar. Sie ist in der zweiten Ebene der Kostengliederung gemäß DIN 276, Tabelle 1, durchzuführen.

Autor: Kai Schulz