Mengenzuschläge im LV

Mengenzuschläge im Leistungsverzeichnis, z. B. pauschal in Höhe von 10%, erscheinen zunächst verlockend. Denn es besteht ja möglicherweise die Gefahr, die Mengen und damit die Bausumme zu gering zu kalkulieren. Später höher ausfallende Mengen und damit höhere Baukosten sollen mit pauschalen Mengenaufschlägen vermieden werden. Doch ist das tatsächlich ein empfehlenswertes Vorgehen?

Uwe Morell schaut skeptisch auf pauschale Mengenzuschläge
Uwe Morell hält pauschale Mengenzuschläge im LV für keine gute Idee. (Foto: Gregor Törzs, Berlin)

„Ein ganz klares Nein!“, sagt Uwe Morell, Herausgeber der LV-Texte, und empfielt die Mengen so exakt wie möglich zu kalkulieren und im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Mengenzuschläge für höhere Kostensicherheit?

Um Kostensicherheit gewähren zu können, müssen entstehende Baukosten genau geplant werden. Denn auch eine Unterschreitung der Mengen kann negative Auswirkungen für den Bauherren haben.

Ein pauschaler Mengenzuschlag ohne entsprechenden Nachweis ist nicht geeignet, Kostensicherheit herzustellen. Zuschläge auf die Mengen im LV führen eher dazu, dass sich der Auftraggeber vertraglich dazu verpflichtet, mehr an Bauleistung zu bestellen als notwendig ist. Im Ergebnis wird bei der Abnahme weniger abgenommen, als beauftragt wurde. Dadurch entstehen dem Bauunternehmen gegenüber im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche. Und auch der Architekt kann von seinem Bauherren haftbar gemacht werden.

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