Die Checkliste „LV-Erstellung“ hilft, rechtzeitig und umfassend eine Übersicht über die zur Erstellung von Ausschreibungen erforderlichen Planungsgrundlagen zu erhalten.
In nahezu jedem Projekt setzen sich die projektbeteiligten Planer und Baufirmen wieder neu und unterschiedlich zusammen. Die Leistungspflicht des Architekten umfasst unter anderem auch die Koordination der übrigen an der Planung und Ausschreibung fachlich Beteiligten.
Die nachfolgende Checkliste zur Erstellung vom Leistungsverzeichnissen unterstützt den Ausschreibenden die Verantwortlichkeiten und die dazugehörigen Termine für die Beschaffung der Grundlagen für das Leistungsverzeichnis rechtzeitig zu definieren. Es sollte gut geplant sein (Stichwort „Planung der Planung“), wann welcher Planungsbeteiligte welche Grundlage für die LV‐Erstellung beibringen muss, um einen reibungslosen Ausschreibungs‐, Vergabe‐ und Bauablauf zu gewährleisten.
Das rechtzeitige Vorliegen aller notwendigen Grundlagen vor der LV-Erstellung ist notwendig, z. B. zur Terminfindung aber auch für die Fertigstellung der Leistungsverzeichnisse. Außerdem ist es äußerst hilfreich, wenn die zwischen den Gewerken sehr unterschiedlichen Vorlauffristen zwischen Beauftragung und Leistungsbeginn auf der Baustelle rechtzeitig bedacht werden. Fassadenbauarbeiten und Spezial‐Innentüren beispielsweise benötigen in der Regel einen sehr langen Vorlauf, so dass diese Leistungen häufig unmittelbar im Anschluss an die Rohbauarbeiten ausgeschrieben werden müssen, um einen rechtzeitigen Baubeginn auf der Baustelle zu gewährleisten.