
Die Vergabe und Vertragsordung für Bauleistungen (VOB) ist das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk für die Vergabe von Bauleistungen in Deutschland. Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen – DIN 1960) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig.
Sie ist traditionell Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen.
Mit der neuen VOB 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen – DIN 1960) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig.
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C werden gleichzeitig auch als separate DIN-Normen herausgegeben. Die ständige Weiterentwicklung im technischen Bereich macht es erforderlich, die ATV hinsichtlich ihrer praxisgerechten Anwendung zu prüfen und zu aktualisieren.
Die wichtigsten Änderungen der VOB/A 2019
Schwerpunkt der Neufassung der VOB Teil A war die Überarbeitung des ersten Abschnitts. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- Verfahrensarten (Gleichrang öffentliche Ausschreibung und Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb; Einführung eines Direktauftrags)
- Neue Regelung zum Umgang mit mehreren Hauptangeboten
- Befristete und beschränkte Anhebung von Wertgrenzen für Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb im Wohnungsbau
- Gründliche Überarbeitung der Bestimmung zum Nachfordern von Unterlagen (Nachfordern kann künftig ausgeschlossen werden; Erstreckung auf mehr als einen fehlenden Preis; ausdrückliche Einbeziehung von Produktangaben; sprachliche Klarstellungen)
- Erleichterungen bei der Eignungsprüfung
- Bekanntgabe der Zuschlagskriterien nun auch im Unterschwellenbereich
Im Gegensatz zu Abschnitt 1 sind die Änderungen in den Abschnitten 2 und 3 des Teils A sehr begrenzt und überwiegend redaktioneller Art.
Änderungen im Teil B der VOB 2019

Der Teil B hat sich gegenüber der Ausgabe von 2016 nicht geändert.
Die Änderungen im Teil C der VOB 2019
Folgende ATV wurden fachtechnisch überarbeitet:
- ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
- ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
- ATV DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
- ATV DIN 18325 Gleisbauarbeiten
- ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
- ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
- ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten
- ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
- ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
- ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten
- ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
- ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
- ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen
Weitere ATV wurden redaktionell überarbeitet.
Die Änderungen an den ATV VOB/C im Detail
Quelle: Auszug aus Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. September 2019 (Gemeinsames Ministerialblatt 2019 Nr. 42, Seite 821)
ATV DIN 18299 »Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art« (HAA, HAH, HAT)
Im Katalog des Abschnitts 0 sind Angaben zum SiGe-Plan, der Baustellenverordnung und Leistungen zur Unfallverhütung aufgenommen. Im Abschnitt 4 ist die ehemalige Ziffer 4.2.10 zu »Verkehrssicherungsmaßnahmen « außerhalb der Baustelle entfallen.
ATV DIN 18305 »Wasserhaltungsarbeiten« (HAT)
Die normativen Verweisungen sind aktualisiert. Kombinierte Abrechnungseinheiten (z. B. Sth, Std, StWo) sowie eine Differenzierung hinsichtlich offener und geschlossener Wasserhaltung sind in Abschnitt 0 eingeführt. In Abschnitt 1 ist der »Geltungsbereich« überarbeitet. In Abschnitt 4 sind zusätzliche Nebenleistungen aufgenommen. In Abschnitt 5 sind Übermessungsregelungen in Ziffer 5.3 für Rohrverbindungen, Formstücke und Armaturen überarbeitet.
ATV DIN 18318 »Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen« (HAT)
Die normativen Verweisungen sind aktualisiert. Abschnitt 0 ist grundlegend überarbeitet. In Abschnitt 1 ist der »Geltungsbereich« überarbeitet. In Abschnitt 3 sind neben der erstmaligen Aufnahme von möglichen Bedenken gemäß § 4 Absatz 3 VOB/B auch neue Unterabschnitte eingeführt. In Abschnitt 4 sind zusätzliche Nebenleistungen aufgenommen. Eine strukturelle Überarbeitung der Übermessungsregelungen ist in Abschnitt 5.3 erfolgt.
ATV DIN 18322 »Kabelleitungstiefbauarbeiten« (HAT)
Die normativen Verweisungen sind aktualisiert, kombinierte Abrechnungseinheiten (z. B. md, mWo, mMt) sind u. a. in einen überarbeiteten Abschnitt 0 eingeführt und eine Neudefinierung des Geltungsbereichs (Geltung auch für das Verlegen von Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden) ist erfolgt. In Abschnitt 3 wird die Berücksichtigung von Schutzrohren und Kabelkanalanlagen sowie Regelungen zum Einblasen von Kabeln, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden aufgenommen. In Abschnitt 4.2 erfolgt eine Ausweitung des Katalogs der Besonderen Leistungen.
ATV DIN 18325 »Gleisbauarbeiten« (HAT)
Die normativen Verweisungen sind aktualisiert. Abschnitt 0 ist überarbeitet. In Abschnitt 2 wird die Regel, dass ausgebaute Stoffe und Bauteile nicht in das Eigentum des Auftragnehmers übergehen, eingeführt. Inhaltliche Änderungen gibt es in Abschnitt 3 (z. B. dass Schweiß- und Sicherungsarbeiten nicht ohne Überwachung durch den Auftraggeber ausgeführt werden dürfen). Die Abnahmemessung nach der Weichenmontage und das Gestellen der Fachbauleitung Spannungsausgleich sind nunmehr Nebenleistungen.
ATV DIN 18332 »Naturwerksteinarbeiten« (HAH)
In ATV DIN 18332 »Naturwerksteinarbeiten« ist der Geltungsbereich präzisiert.
ATV DIN 18336 »Abdichtungsarbeiten« (HAH)
Die ATV DIN 18336 »Abdichtungsarbeiten« ist grundlegend überarbeitet. Sie ist an die neue Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 angeglichen. Demzufolge sind die in ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten enthaltenen Regelungen zu Abdichtungen dort herausgenommen. Die ATV DIN 18338 Dachdeckungsarbeiten erhält infolgedessen einen neuen Namen (ohne Dachabdichtungsarbeiten). Neben der Aktualisierung normativer Verweisungen und der Einführung kombinierter Abrechnungseinheiten (z. B. m2d, m2Wo, m2Mt) in Abschnitt 0 ist dieser grundlegend überarbeitet. Der »Geltungsbereich« ist inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Die Abdichtung von Fahrbahntafeln von Brücken, die zu öffentlichen Straßen gehören, bleibt weiterhin ausgenommen. Abschnittt 3 hat eine neue Untergliederung bekommen, in Abschnittt 4 sind zusätzliche Nebenleistungen (z. B. Schutz von Bau- und Anlagenteilen, VOR Verunreinigungen und Ausgleichen von Höhenunterschieden bei der Aufstellung von Gerüsten bis 40 cm) aufgenommen. In Abschnitt 4.2 ist der Katalog der Besonderen Leistungen und in Abschnitt 5.4 der Katalog um Einzelregelungen bei der Abrechnung erweitert. Neu in ATV DIN 18336 aufgenommen sind unter anderem auch Angaben zu nachträglicher Abdichtung.
ATV DIN 18338 »Dachdeckungsarbeiten« (HAH)
siehe ATV 18336
ATV DIN 18352 »Fliesen- und Plattenarbeiten« (HAH)
In der ATV DIN 18352 »Fliesen- und Plattenarbeiten« wird die technisch notwendige Breite von Fugen begrenzt. Die neue Abdichtungsnormung erfordert neue Normenbezüge. Neu aufgenommen sind Regelungen zum Reinigen der Fliesen und Platten. Der Abschnitt 5 ist auf die geltende Struktur mit Übermessungsregeln umgestellt.
ATV DIN 18354 »Gussasphaltarbeiten« (HAH)
siehe ATV 18336
ATV DIN 18358 »Rollladenarbeiten« (HAH)
Die ATV DIN 18358 »Rollladenarbeiten« ist grundlegend überarbeitet. Der Geltungsbereich ist präzisiert. Abschnitt 3 enthält nun Regelungen zu Einstellung, Einweisung und Abnahme der Anlage. Die Regelungen zu Gerüsten als Nebenleistung oder Besondere Leistung sind in die neue Struktur überführt. Abschnitt
5 ist komplett überarbeitet.
ATV DIN 18360 »Metallbauarbeiten« (HAH)
In ATV DIN 18360 »Metallbauarbeiten« ist Abschnitt 0, der die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung enthält, wesentlich erweitert. Abschnitt 3 Ausführung ist grundlegend überarbeitet. Nebenleistungen und Besondere Leistungen in Abschnitt 4 sind angepasst und präzisiert.
ATV DIN 18382 »Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen« (HAH)
Die ATV DIN 18382 »Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen« erhält einen
neuen Namen. Sie enthält nun, ebenso wie die ATV DIN 18384 »Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen«, genaue Vorgaben, welche Planungsunterlagen vom Auftraggeber übergeben werden müssen und welche Unterlagen vom Auftragnehmer zur Abnahme vorgelegt werden müssen. Stoff- und Ausführungsnormen sind aktualisiert.
ATV DIN 18384 »Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen« (HAH)
Die ATV DIN 18384 »Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen« erhält einen neuen Namen. Hinsichtlich der inhaltlichen Überarbeitung siehe ATV 18382.