Die Checkliste „Baunebenkosten“ beschreibt knapp und übersichtlich die möglicherweise anfallenden Bauneben- und Baustelleneinrichtungskosten. Die Trennung in „Koordination“ und „Kostenübernahme“ ermöglicht eine differenzierte Bewertung.
Keine Baunebenkosten mehr übersehen

Die Leistungspflicht des Architekten umfasst unter anderem auch die Koordination der übrigen an der Ausschreibung fachlich Beteiligten und der Baustelle, wie auch der Baustelleneinrichtung. Häufig werden dabei Themen übersehen, die mit der eigentlichen Errichtung des Bauwerks nichts zu tun haben, wie etwa die Beantragung der erforderlichen Anschlüsse und Genehmigungen für die Baustelleneinrichtung oder etwa die Einrichtung eines Internetprojektraums.
Der ausschreibende Architekt kann und sollte die Chance nutzen, sowohl erforderliche Tätigkeiten (in der nachfolgenden Checkliste als „Koordination“ bezeichnet), wie auch die Kostenträgerschaft für die einzelnen, in der nachfolgenden Checkliste aufgezeigten Leistungen klar festzulegen.
Bei der Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber, die keine Verhandlungen mit den Bietern führen dürfen, kann diese Checkliste dazu verwendet werden, um als Leistungs‐ und Kostenträgerschaftsdefinition verwendet zu werden. In diesem Fall kann in einer einzigen LV‐Position auf die „Leistungen gemäß Checkliste Schnittstellen in der Anlage“ verwiesen werden, dann müssen nicht alle Leistungen aus der Checkliste aufwendig und teuer im Angebotspreis in das Leistungsverzeichnis übernommen werden.
Bei privaten Auftraggebern, denen Auftragsverhandlungen gestattet sind, könnte, soweit die vom AN zu tragenden Kosten nicht zu umfangreich definiert sind, diese Checkliste auch in die Auftragsverhandlung einfließen.